Dahlienzucht in der DDR

Die Dahlienprüfung in der DDR in den Jahren 1970 bis 1990

Man kann „Dahlienzucht“ und „Dahlienprüfung“ in der DDR nicht einfach in einem kurzen Artikel beschreiben, denn beides sind umfangreiche und komplexe Themen. Daher an dieser Stelle nur einige informative Ausführungen, die aber keinesfalls als allumfassend und abgeschlossen zu bewerten sind.

Die Dahlie-Prüfung vollzog sich in den Anfängen der DDR – genau wie bei der Deutschen Dahlien-Gesellschaft (DDG) vor dem 2.Weltkrieg – nach der 100-Punkte-Regel, wie sie heute noch bei der DDFGG angewendet wird. In den späteren Jahren vollzog sich eine gewisse Weiterentwicklung bei der zwar die 100 Punkte beibehalten wurden, aber sich die einzelnen Prüfkriterien änderten. In den Gruppen- und Schnittsorten wurden dabei 12 Einzelkriterien unterschieden. 
Ab 1972 fiel die „Punkte-Regel“ weg und in Anpassung an internationale Festlegungen wurde die Boniturskale von 9 bis 1 als verbindlich eingeführt.

Die Dahlienprüfung in der DDR wurde, wie bei den anderen Zierpflanzen auch, sehr genau genommen. Ziel der Züchtung war eine ständige Verbesserung des Dahliensortiments, ohne die Zahl der ca. 170 Sorten wesentlich zu erhöhen. Seit der ersten Sichtung 1952 ist die Zahl der angebauten Sorten stetig dezimiert worden, um immer nur die besten Sorten im Anbau zu haben. Die Streichung von Sorten betraf dabei nicht nur ausländische Züchtungen, sondern auch Züchtungen aus der DDR. Somit war das Dahlien-Standardsortiment eine gesunde Mischung aus guten in- und ausländischen Züchtungen. Mehr und mehr hat sich allerdings das Gleichgewicht dann zu Gunsten der DDR-Sorten verschoben. Bevor eine Sorte von der Zentralstelle für Sortenwesen zugelassen wurde, musste vorher eine strenge Auslese betrieben werden. Diese Arbeit lag in der Hand des Züchters, egal ob es sich dabei um einen staatlichen, genossenschaftlichen oder privaten Betrieb handelte. So hatte der Züchter noch vor der Anmeldung im eigenen Betrieb eine Prüfung vorzunehmen, bevor sein Anmeldeformular nebst Erläuterungen und eigenen Prüfergebnissen an die Zentralstelle für Sortenwesen geschickt wurde. Weiterhin gab die Zentralstelle vor, dass für die zu prüfende Sorte vor deren Zulassung 250 Mutterknollen zum Anbau vorhanden sein müssen. Diese Vorgabe wurden zwar meist nicht erreicht, doch waren es häufig weit über 100 Mutterknollen, die jeder Züchter für eine Neuheit hatte. Das dies auch überprüft wurde zeigt die Tatsache, dass die Sorten „Enzett-Capricchio“ und „Rhea“ mangels ausreichender Mutterknollen vorerst nicht zugelassen wurden.

Für eine Neuzüchtung galt es nun den Beweis anzutreten, dass diese besser ist als eine schon im Sortiment vorhandene Vergleichssorte (Vergleichssorten waren bei der Anmeldung stets mit anzugeben!). War dies nicht der Fall, gab es meistens keine Zulassung. Gab es aber keine Vergleichssorte, weil Farbe oder Blütenform „einzigartig“ im Sortiment, war eine Zulassung dieser Neuzüchtung sehr aussichtsreich. Die Vergleichssorte(n) wurde(n) seit 1980 auf dem Prüfungsfeld direkt neben der Neuzüchtung aufgepflanzt, um diese besser bewerten zu können. Setzte sich eine Neuzüchtung erfolgreich durch, wurde eine ältere ähnliche Sorte, die entweder Abbauerscheinungen zeigte oder nicht mehr in den Vermehrungsbetrieben angebaut wurde, aus dem Sortiment gestrichen. Sie hatte dann nur noch eine Auslaufzeit von 2 Jahren. Danach durfte sie nicht mehr angebaut, vermehrt und in den Handel gebracht werden. Einige Züchter umgingen oftmals diese Praktik, indem sie den noch anbauwürdigen oder auch ausländischen, nicht offiziell zugelassenen Sorten, einfach Nummern gaben. So blieben auch weiterhin gute Sorten im Anbau und konnten zur Zucht verwendet werden.

Für eine strenge Sortenbewertung war es unumgänglich, dass Anfang der 1970er Jahre anerkannte Dahlienzüchter in die Bewertungskommission berufen wurden. Bedingung war, dass die erste Vorprüfung einer Neuzüchtung im eigenen Zuchtbetrieb selbst zu erfolgen hatte. Die Ergebnisse wurden dann mit Anmeldungsformular an die Zentralstelle für Sortenwesen geschickt. Die Zentralstelle für Sortenwesen (diese ist etwa vergleichbar mit dem heutigen Bundessortenamt) befand sich in Nossen bei Dresden, von dort wurden die weiteren Prüfungen veranlasst.

Die Erste Prüfung der Neuzüchtungen erfolgte an den Standorten Marquardt bei Potsdam und Quedlinburg im Harzvorland. Hierzu waren 20 Stecklingspflanzen pro Stamm (ab 1979 sogar 25 Pflanzen) erforderlich. Diese wurden am Prüfungsstandort an verschiedenen Stellen zu je 5 Pflanzen ausgepflanzt. Die Zweite Prüfung war an den gleichen Standorten und es wurden im Folgejahr die überwinterten Knollen wieder ausgepflanzt. Nur so war eine genaue Bewertung der Neuheiten gegeben, da die Knollenqualität ein wichtiges Kriterium der Prüfung war. Dieser strengen Prüfung hatten sich auch angemeldete ausländische Sorten zu unterziehen, denn selbst die im Ausland mit „sehr gut“ bewerteten Dahliensorten wurden nicht ohne Prüfung in der DDR zugelassen. Bei Virusbefall wurde die Prüfung ausgesetzt, bis der Züchter oder der Zuchtbetrieb seinen Zuchtstamm bereinigt und wieder genug Pflanzen zur Verfügung hatte. Die Anmeldung bei der Zentralstelle für Sortenwesen ruhte dabei nur. Doch meist zog der Züchter selbst seine Sorte aus der Prüfung zurück und die Anmeldung wurde aus dem Sortenregister gestrichen. Welche Neuzüchtung in die Zweite Prüfung kam, entschied die Züchtergruppe „Dahlia“. Diese setzte sich aus Dahlienzüchtern, Vertretern der Erzeugnisgruppe „Blumenzwiebeln und Knollen“ sowie Mitarbeitern der Zentralstelle für Sortenwesen zusammen. Dennoch waren die Prüfungsergebnisse der Vorprüfung sowie die Aufzeichnungen der Mitarbeiter auf den Prüffeldern bei der Bewertung sehr maßgeblich.

Die Zweite bzw. Hauptprüfung vollzog sich im Wesentlichen nach dem gleichen Prinzip. Nach eingehender Beratung der Züchtergruppe, welche Neuzüchtung zugelassen werden sollte, wurden die Vorschläge dann der Sortenkommission unterbreitet. Die Sortenkommission war ein Gremium aus Fachleuten im Zierpflanzenanbau und aus dem Sortenamt. Sie entschied über Zulassung oder Nichtzulassung der Neuzüchtungen. Hierbei wurde mittels 2 Farb-Diapositiven 
(je ein Bild „Gruppenaufnahme“ und eines mit „Einzelblüte“) sowie der Prüfungsergebnisse beraten und der Vorschlag danach („99%“) zur Zulassung bestätigt.

So ist auch zu erklären, dass es 1989 im offiziellen Dahliensortiment der DDR nur 174 Sorten gab, von denen 56 ausländische waren. Heute – nach der Vereinigung (und nach manchen „Wende-Wirren zum Thema „Dahlie“) sind immer noch ca. 25 Sorten aus jener Zeit im Anbau, erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit und erringen bei Ausstellungen Medaillen. Sie werden zum Teil noch heute für die Zucht neuer Sorten benutzt, da die Qualität der Dahlienzüchtung in der DDR außer Frage steht. Ob man aus heutiger Sicht das eine oder andere Prüfungskriterium übernehmen sollte, ist ein anderes Thema – aber ebenso interessant.

Frank Krauße, Dahlienfreund aus Klingenthal / Vogtland  


Die Listen der Dahlienneuzüchtungen in der DDR sind im Deutschen Dahlienarchiv einsehbar.

error: Content is protected !!
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner